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Liebe Eltern, liebe Schülerinnen und Schüler,

hier finden Sie alle Informationen zur familienfreundlichen Schule. Benutzen Sie das Menü auf der linken Seite, um direkt zu den gewünschten Informationen zu gelangen.

Ansprechpartnerin, Anmeldungen, Abmeldungen, Organisation und Finanzen:

Katja Bär-Neurohr
Organisation familienfreundliche Schule für die Melibokusschule Alsbach-Hähnlein
Tel: 01257-930233
k.baer@melibokusschule.de


Mittagessen

Allgemeines:

  • Warmes Mittagessen an der Melibokusschule gibt es Montag bis Freitag von 12:30 – 14:00 Uhr.

Für Informationen zu Bestellung und Bezahlung des Mittagessens schauen Sie bitte in folgenden Elternbrief.


Nachmittagsbetreuung an der Melibokusschule

Allgemeine Informationen zur Nachmittagsbetreuung der Melibokusschule
Die Nachmittagsbetreuung ist ein erweitertes Angebot der Melibokusschule, im Rahmen der familienfreundlichen Schule, basierend auf dem Ganztagsprofil 1 des Hessischen Kultusministeriums.

1.    Pädagogisches Konzept

Die Nachmittagsbetreuung ist eine hilfreiche Unterstützung für Familien und bietet eine verlässliche Betreuung, in der die Schüler*innen unter anderem beaufsichtigt ihre Hausaufgaben erledigen können. Um ein soziales Miteinander zu fördern, wird auch das gemeinsame Lernen der Schüler*innen unterstützt. Die Betreuer*innen geben den Schüler*innen Hilfestellung bei Fragen. Kleinere Übungen sowie Wiederholungen können ebenfalls durchgeführt werden.

2.    Zeitlicher Ablauf

Die  Nachmittagsbetreuung beginnt um 13.15 Uhr mit einer beaufsichtigten, flexiblen Essens- und Erholungszeit.
Danach findet die verbindliche Hausaufgabenbetreuung von Montag bis Donnerstag in der Zeit ab 14:00 bis 15:00 Uhr statt. Die Betreuungstage können im Anmeldeformular angekreuzt werden. Eine spätere Änderung der Anmeldung kann nur schriftlich erfolgen. Angemeldet werden können Schüler*innen der 5. und 6. Klassen. Je nach Anmeldezahl kann es eine Warteliste geben.

3.    Organisatorischer Ablauf

Die Schüler*innen arbeiten in verschiedenen Räumen:

  • Beaufsichtigter Klassenraum (Gruppenarbeit)
    Es gibt die Möglichkeit, dass die Schüler*innen in Kleingruppen gemeinsam ihre Hausaufgaben erledigen und bei Bedarf die Betreuer*innen um Hilfe bitten können.
  • Beaufsichtigter Klassenraum (Einzelarbeit)
    In diesem Raum steht den Schüler*innen eine Fachkraft zur Seite und unterstützt individuelle Fragen der Schüler*innen.
  • Raum der Stille
    In diesem Raum können Schüler*innen alleine ihre Hausaufgaben erledigen. Er kann auch für individuelle Aufgaben genutzt werden, z.B. Vokabeln lernen, Aufsätze schreiben, u.a.
  • Spieleraum
    Schüler*innen, die ihre Hausaufgaben erledigt haben, werden bis 15.00 Uhr im Spieleraum betreut.

Anerkennung der Betreuungsregeln von den Schüler*innen und deren Eltern

1.    Alle Schüler*innen erscheinen pünktlich in der Nachmittagsbetreuung.

2.    Sie führen den Schulplaner ordnungsgemäß und haben alle notwendigen Arbeitsmaterialien dabei, um ihre Hausaufgaben möglichst eigenverantwortlich zu erledigen.

3.    Die Schüler*innen verhalten sich angemessen, damit alle in einer ruhigen Atmosphäre arbeiten können.

4.    Die Hinweise der Betreuer*innen müssen respektiert werden.

5.    Die Schüler*innen gehen sorgsam mit den Spiel- und Arbeitsmaterialien der Nachmittagsbetreuung um.

6.    Auch in der Nachmittagsbetreuung gelten die Regeln der Schulordnung.


Informationen zum Bildungs- und Teilhabepaket

Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene können neben ihrem monatlichen Regelbedarf auch sogenannte Leistungen für Bildung und Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben in der Gemeinschaft erhalten.

Anspruchsberechtigt sind Kinder und Jugendliche aus Familien, die Arbeitslosengeld II, Sozialgeld, Sozialhilfe, Kinderzuschlag oder Wohngeld erhalten. Das Bildungspaket gilt für Kinder und Jugendliche, die das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, eine allgemein- oder berufsbildende Schule besuchen und keine Ausbildungsvergütung erhalten (Schülerinnen und Schüler). Für Leistungen zur Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben in der Gemeinschaft liegt die Altersobergrenze bei 18 Jahren.

Unter das Bildungs- und Teilhabepaket fallen folgende Leistungen:

Tatsächliche Aufwendungen für Tagesausflüge und mehrtägige Fahrten, die von der Schule oder der Kindertageseinrichtung durchgeführt werden. 100 Euro jährlich für Schulbedarf, davon 70 Euro im ersten und 30 Euro im zweiten Schulhalbjahr.

Schülerbeförderungskosten für die nächstgelegene Schule des gewählten Bildungsgangs, soweit diese tatsächlich erforderlich sind und nicht bereits von anderer Seite übernommen werden.

Aufwendungen für eine ergänzende angemessene Lernförderung, soweit diese geeignet und zusätzlich erforderlich ist, um die wesentlichen Lernziele nach den schulrechtlichen Bestim-mung zu erreichen.

Einen Zuschuss zur Mittagsverpflegung für Schüler und Kinder in Tageseinrichtungen oder der Kindertagespflege. Für Schülerinnen und Schüler gilt dies, wenn die Mittagsverpflegung in schulischer Verantwortung angeboten wird.

Für Bedarfe zur Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben in der Gemeinschaft werden monatlich bis zu 10 Euro berücksichtigt.

Hierzu zählen:

  • Mitgliedsbeiträge in den Bereichen Sport, Spiel, Kultur und Geselligkeit.
  • Unterricht in künstlerischen Fächern und vergleichbare angeleitete Aktivitäten der kulturellen Bildung
  • Teilnahme an Freizeiten

Informationen zum Bildungs- und Teilhabepaket von der Kreisagentur für Beschäftigung können Sie hier downloaden.

www.kreisagentur-dadi.de
Gesellschaft und Soziales
Arbeitsmarkt
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aktuellen Arbeitslosengeld II – Antrag, sowie alle Anträge
Antrag auf Bildungs- und Teilhabepaket