FAQ -Häufige Fragen
Auf dieser Seite haben wir stichwortartig und in alphabetischer Reihenfolge Fragen gesammelt, die immer wieder von Eltern gestellt werden.
Ansprechpartner in besonderen Fällen
Erreichbarkeit des Kindes in dringenden Fällen
Handynutzung/Elektronische Geräte
Klassenliste (Telefonnummern, Mailadressen)
Kontakt zu den Lehrkräften meines Kindes
Ordnungsmaßnahmen/Pädagogische Maßnahmen/Trainingsraum
Weitere Antworten zu häufigen Elternfragen finden Sich auch auf der Homepage des hessischen Landeselternbeirats.
Antworten
Wenn genügend freie Plätze zur Verfügung stehen, kann Ihr Kind mehr als eine AG besuchen. Die Einwahlen finden immer zu Beginn des Schuljahres statt und sind verbindlich.
In der Schule gibt es Ansprechpartner zu vielen Themen von der Stufenleitung über Mobbing, LRS, Hochbegabung, ADS bis hin zu Verkehrs- oder Drogenbeauftragten. Die aktuellen Informationen dazu können Sie jederzeit über das Sekretariat erfragen.
Hierzu gibt es einen Wander- und Fahrtenplan.
- Wie kann ich erreichen, dass für die Klasse meines Kindes aus gegebenem Anlass ein Elternabend einberufen wird?
Sprechen Sie hierzu Ihren Elternbeirat an. Der Elternbeirat lädt mindestens einmal pro Halbjahr zu Elternabenden ein. Ein Elternabend kann auch einberufen werden, wenn ein Fünftel der Eltern, die Schulleitung, die Klassenlehrkraft oder der Vorsitzende des Schulelternbeirates (unter Angabe der Gründe) das verlangt.
- Weshalb muss ich das Handy/mp3-Player/sonst. elektronische Geräte meines Kindes in der Schule abholen?
Die Schulgemeinde hat sich in der aktuellen Schulordnung auf folgende Regelung geeinigt:
" Du darfst mobile elektronische Geräte nur zu Unterrichtszwecken, in Anwesenheit und mit besonderer Erlaubnis der Lehrkraft benutzen. Ansonsten müssen diese immer ausgeschaltet verstaut sein. Wenn du dich nicht daran hältst, wird das Gerät abgenommen und kann nach Unterrichtsschluss im Sekretariat abgeholt werden. Im Wiederholungsfall werden individuelle Regelungen getroffen."
Allgemein regelt dies der Erlass zu Unterrichtsformen und Unterrichtsausfall bei großer Hitze (Link aktualisiert am 14.02.2018).
Schauen Sie zunächst unter den Downloads auf der Homepage, ob sich das entsprechende Dokument hier befindet. Ansonsten kontaktieren Sie einen Mitschüler oder die Klassenlehrerin bzw. den Klassenlehrer.
- Wie viele Arbeiten dürfen in einer Woche geschrieben werden? Wie viele Arbeiten dürfen in den Hauptfächern/Nebenfächern in einem Schuljahr geschrieben werden?
Solche Fragen regelt das hessische Schulgesetz, Details sind teilweise abhängig vom Schulzweig und/oder der Klassenstufe. Die jeweils aktuellen Verordnungen finden Sie auf der Homepage des Kultusministeriums in der Verordnung zur Gestaltung des Schulverhältnisses (Link aktualisiert am 14.02.2018).
Sprechen Sie die Elternbeiräte der Klasse Ihres Kindes auf dieses Thema an bzw. stellen Sie diese Frage am Elternabend. Wenn sich die Eltern auf die Herausgabe dieser Informationen verständigen, ist der Klassenlehrer sicherlich bereit, sich in Zusammenarbeit mit den Elternbeiräten darum zu kümmern. Die Mailliste wird vom Schulelternebirat genutzt, um Ihnen als Eltern Informationen zukommen zu lassen und hat sich als sehr nützlich erwiesen.
Schreiben Sie Ihre Anfrage in den Schulplaner/das Hausaufgabenheft. Alternativ können Sie auch jede Lehrkraft über die Schulmailadressen erreichen. Diese setzten sich wie folgt zusammen: Anfangsbuchstabe des Vornamens PUNKT Nachname (at)melibokusschule.de.
Hierzu gibt es genauere Infos unter Schulorganisation/Schulordnung/Erkrankungen.
Melden Sie Ihr Kind zum Mittagessen über das Anmeldeformular des Caterers an und folgen Sie dort den weiteren Angaben. Weitere Details finden Sie unter Schulprofil/Familienfreundliche Schule/Mittagessen.
Pädagogische Maßnahmen sind laut hessischem Schulgesetz das erste Mittel, mit dem Schulen auf Fehlverhalten einer Schülerin oder eines Schülers reagieren können. Ordnungsmaßnahmen sind eine Möglichkeit, gegen größeres Fehlverhalten von Schülerinnen und Schülern vorzugehen, nachdem pädagogische Maßnahmen sich als wirkungslos erwiesen haben. Sie sind beispielsweise angezeigt bei Verstößen gegen eine Rechtsnorm, eine Verwaltungsanordnung oder die Schulordnung. An der Melibokusschule wurde zu beiden Formen ein Maßnahmenkatalog erstellt.
Der Trainingsraum ist eine konkrete Möglichkeit für eine pädagogische Maßnahme, Details finden Sie unter Schulordnung/Schulorganisation/Trainingsraum.
Im Hauptgebäude der Schule hängen zwei digitale schwarze Bretter (elektronische Informationstafeln), auf der alle Ankündigungen über geplante Stundenausfälle und Vertretungen aufgelistet werden. Kommt es zu kurzfristigen Unterrichtsausfällen, ist diese Information nicht immer möglich. Im Rahmen der "verlässlichen Schule" gewährleistet die Schule eine verlässliche Schulzeit von fünf Zeitstunden am Vormittag, d.h., Ihr Kind wird nicht nachhause geschickt. Ab Jahrgang 8 kann von dieser Regelung abgewichen werden.
In Fällen höherer Gewalt (Glatteis, Streiks, ...) können Sie sich über die Schulhomepage und/oder die Homepages öffentlich-rechtlicher Radiosender informieren. Gibt es keine allgemeinen Vorgaben, entscheiden Sie als Eltern, ob Sie Ihrem Kind den Schulweg zumuten können.
Das Schulgelände darf während der Unterrichtszeit nicht verlassen werden. Zur Unterrichtszeit zählen auch die Freistunden. Wenn Eltern schriftlich für ihr Kind das Verlassen des Schulgeländes beantragt haben, muss sich der/die SchülerIn bei der Aufsicht oder bei der unterrichtenden Lehrkraft abmelden. Ein solcher Antrag gilt jeweils nur für einen (einmaligen) Zweck. Hat Ihr Kind Nachmittagsunterricht, so darf es ab der 7. Jahrgangsstufe das Schulgelände in der Mittagspause verlassen.
Den Schülerinnen und Schülern der Jahrgangsstufen 5 und 6 ist das Verlassen des Schulgeländes während der Unterrichtszeit (dazu gehört auch die Mittagspause, wenn im Anschluss noch Nachmittagsunterricht oder Hausaufgabenbetreuung stattfindet) generell nicht gestattet. Sie haben sich auf dem Schulgelände aufzuhalten und können das Angebot der Cafeteria und die bewegte Pause in der Sporthalle nutzen.
Des Weiteren wird nicht erlaubt, dass sich Schülerinnen und Schüler aus dem Jahrgang 5/6 Lebensmittel von außerhalb des Schulgeländes mitbringen lassen. Diese Maßnahme wird aus folgenden Gründen ergriffen:
- Zunächst entsprechen diese Nahrungsmittel nicht den ernährungsphysiologischen Standards, die wir uns gerade für unsere jüngeren Schülerinnen und Schüler wünschen.
- Außerdem kann so schwer nachgeprüft werden, wer das entsprechende Nahrungsmittel besorgt hat.
Rechtslage hinsichtlich des Versicherungsschutzes
Im Schulgesetz ist die Aufsichtspflicht der Schule gegenüber den Schülerinnen und Schülern geregelt, die sich auch auf die Mittagspause an langen Tagen mit Nachmittagsunterricht bezieht. Danach besteht so lange für die Schülerinnen und Schüler ein Schutz im Sinne der Unfallversicherung, wie sie sich auf dem Schulgelände aufhalten, da hier eine Beaufsichtigung sichergestellt ist.
Fotos werden im Jahrbuch und auf der Homepage der Schule nur mit Einwilligung der Erziehungsberechtigten veröffentlicht. Sie können Ihre Einwilligung jederzeit aussprechen oder widerrufen, indem Sie das entsprechende Formular neu ausfüllen und einreichen. Sie haben zudem immer das Recht ein Bild Ihres Kindes nach Begründung von der Homepage löschen zu lassen.
Genauere Informationen zu Wahlpflichtkursen und AGs finden Sie unter Kooperative Schule/Wahlunterricht.